Bauzeichnungen anzufertigen lohnt sich erst dann, wenn die Eigenschaften des Grundstückes "auf dem Tisch liegen". Dazu erstellt der ÖbVI einen Lageplan für Planungszwecke, der den rechtmäßigen Katasterbestand, das Baurecht, die planungsrelevante Topographie (also Häuser, Wege, Straßen, Bäume u.s.w.) in einem möglichst großen Maßstab darstellt.
Dieser Lageplan bringt dem Architekten das Grundstück mit all seinen Eigenschaften ins Haus und ermöglicht das Grundstück optimal auszunutzen. Für die Planung ist der Architekt verantwortlich, der sich mit den Bauherrn über dessen Wünsche abstimmt. Sind die Bauzeichnungen angefertigt, empfiehlt es sich, dass der ÖbVI das Bauvorhaben in den Lageplan überträgt, Abstandflächen und Freiflächen berechnet und überprüft. Diesen Lageplan zum Bauantrag unterschreiben der Bauherr und der Architekt. Der ÖbVI bescheinigt darin, dass das Kataster richtig dargestellt ist, die Topographie zeitnah erhoben wurde und das Bauvorhaben geometrisch mit den baurechtlichen Festsetzungen übereinstimmt.
Der Architekt erstellt den Bauantrag und leitet ihn an Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung weiter. Nach Eintreffen der Baugenehmigung kann mit den Arbeiten vor Ort begonnen werden.